CfP: LIBREAS #22: Recht und Gesetz

CfP: LIBREAS #22: Recht und Gesetz

Der Call for Papers für die LIBREAS-Ausgabe #22: Recht und Gesetz ist veröffentlicht. Als PDF findet er sich hier. Einreichungsschluss ist der 31. Januar 2013.

 

von Redaktion LIBREAS – Ausgabe #22 von LIBREAS

Call for Papers Recht und Gesetz
Das als Gesetz und Verordnung kodifizierte Recht zieht in das gesellschaftliche Leben Grenzen ein. Damit setzt es die Vorbedingungen des Zusammenlebens und gibt den Individuen und Institutionen Orientierung für ein – in diesem Bezugsrahmen – normativ richtiges Handeln. Es kann Macht zuteilen oder aberkennen. Obwohl die Gesetze selber einer ständigen Kritik unterliegen, die Umsetzung der Gesetze und Verordnungen ebenso als Quelle der Friktionen bekannt ist und gegen die meisten Gesetzgebungsverfahren der Einwand erhoben wird, nicht ausreichend transparent zu sein: Bibliotheken, Informationseinrichtungen, Dienstleister im Informationsbereich, die bibliotheks- und informationswissenschaftliche Forschung können diesen Rahmen nicht verlassen. Sie wollen es gar nicht, wenngleich insbesondere das Urheberrecht politischem Druck ausgesetzt ist, welcher zum Teil auch vom Bibliotheks- und Informationswesen getragen wird.
Aber was genau heißt in der Bibliothekspraxis, das Gesetz nicht zu übertreten? Wie sieht der Raum, den das Gesetz für die Informationspraxis umreißt, eigentlich genau aus? Was darf getan werden und was nicht? Wie unterscheiden sich diese Räume im internationalen Rahmen? Repräsentiert das Recht die gesellschaftlichen Anforderungen an Informationsnutzung? Sollten die Gesetze, insbesondere – sofern vorhanden – Bibliotheksgesetze, aus Sicht der Informationseinrichtungen und ihrer Akteure, geändert werden? Wie sollten sie aussehen? Damit möchte sich die LIBREAS Ausgabe #22 beschäftigen. Uns interessiert zudem die Frage, wie Bibliotheken und Informationseinrichtungen eigentlich mit den möglichen Grenzen des Gesetzes umgehen? Wie verhindern sie ungewollte Übertretungen? Was tun sie, wenn sie doch solcher angeklagt werden? Oder sind sie, wie ihnen manches Mal vorgeworfen wird, viel zu vorauseilend und nehmen sie sich damit selber Rechte weg? Übertreten sie zum Teil die einen Rechte – zum Beispiel ihrer Nutzerinnen und Nutzer – um andere Rechte – zum Beispiel die der Content Provider – zu weitgehend durchzusetzen?
Nicht zuletzt erheben insbesondere Bibliotheken innerhalb des Diskurses „Informationskompetenz“ immer öfter den Anspruch, ihre Nutzerinnen und Nutzer dazu anzuhalten, die Rechte aller Beteiligten am Produktionsprozess von Medien zu achten. Was ist damit eigentlich gemeint? Ist das überhaupt sinnvoll und berechtigt? Sollen Bibliotheken das tun oder ist das nicht, wenn überhaupt, Aufgabe dieser Beteiligten alleine? Sollen Bibliotheken Piraten sein, sollen sie die Interessen von Verlagen und Labeln vertreten, von Künstlerinnen und Autoren oder radikal die der Nutzerinnen und Nutzer? Oder sollen sie ganz und gar neutral bleiben?
Zuletzt drängt sich auf, dass Informationseinrichtungen und Bibliotheken als Infrastruktur gerade im Prozess der Rechtsprechung relevant sind. In Gerichten und Kanzleien sitzen, zumeist verteilt und als One Person Libraries organisiert, Kolleginnen und Kollegen und tragen dafür Sorge, dass die rechtlichen Prozesse geführt werden können. Ebenso werden gesetzgebende Institutionen von Kolleginnen und Kollegen direkt unterstützt. Während ihre Arbeit offenbar im Gegensatz zur (medizinischen) Autopsie nicht cool genug für Fernsehserien sind – warum eigentlich? – würden wir uns freuen, wenn einmal ein Licht auf sie und ihre verantwortungsvolle Arbeit geworfen wird.
Wir rufen dazu auf, insbesondere aus der Praxis – egal ob in den Einrichtungen und bei der informationsbezogenen Arbeit, als auch aus der politischen und gesetzgeberischen Praxis – zum Themenbereich Recht und Gesetz Beiträge für die nächste Ausgabe der LIBREAS einzureichen. Dem Thema entsprechend werden sie hoffentlich kritisch und reflexiv sein. Wir freuen uns auf spannende Diskussionen, Berichte aus der Praxis und widerstreitende Positionen.

Redaktionsschluss für die LIBREAS #22 ist der 31. Januar 2013. Für Einsendungen oder weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion LIBREAS (redaktion@libreas.eu) oder einzelne Redakteurinnen und Redakteure (www.libreas.eu/formal/impressum.htm).

Redaktion LIBREAS
(Berlin, Bielefeld, Chur, Mannheim)